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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1366 Juli 4

Die Stadt Nidda wird ihres Eides gegenüber Ritter Johann von Bellersheim entbunden

Regest-Nr. 1406

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/29.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegelrest anhängend.
Regest
Ritter Johann von Bellersheim (Beldirsheim) bekundet, dass er die Bürger und Burgmannen der Stadt Nidda von dem ihm geleisteten Eid entbindet, da die Grafen von Ziegenhain die ihm verpfändete Hälfte von Burg und Stadt Nidda wieder gelöst haben. Siegler: der Aussteller. Nach Cristens geburt dryczenhundert in dem sechs und sechczigesten iare an sente Ulrichs tag dez heilgen mertelers.
Nachweise

Aussteller

Bellersheim, Johann von, Ritter

Empfänger

Nidda, Stadt

Siegler

Bellersheim, Johann von, Ritter

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Weitere Orte

Nidda

Sachbegriffe

Städte, Verpfändung von · Wiederkäufe · Städte, Wiederkauf von · Eide, Lösung von · Bürger · Burgmannen · Pfandschaften · Verpfändungen · Städte und Bürger

Textgrundlage
Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1406 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1406> (Stand: 06.05.2026)