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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1360 September 28

Konrad und Heinrich Herzog schwören Graf Gottfried VII. Urfehde

Regest-Nr. 934

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament; am oberen Rand aufgeklebt.
Siegel: Siegel fehlt.
Rückvermerke: (16. Jh.): Orfede Conrad Herzogs vnd Henrich seins Suns. 1360.
Regest
Konrad Herzog (Hertzoge) und sein Sohn Heinrich bekunden, dass sie, nachdem sie aus der Gefangenschaft von Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) entlassen wurden, Urfehde leisten (tzuo den Heylgen gesworn eyne rechte Orvede) und dem Grafen oder seinen Erben in keiner Weise Schaden zufügen werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC LX in Vigilia beaty Michahelis Archangeli.
Nachweise

Aussteller

Herzog, Konrad · Herzog, Heinrich

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Siegler

Herzog, Konrad

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Herzog, Heinrich

Sachbegriffe

Urfehden · Fehdeverzicht · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften · Eide · Schwüre

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 934 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/934> (Stand: 06.05.2026)