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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Konrad und Heinrich Herzog schwören Graf Gottfried VII. Urfehde
Regest-Nr. 934
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament; am oberen Rand aufgeklebt. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: (16. Jh.): Orfede Conrad Herzogs vnd Henrich seins Suns. 1360. - Regest
- Konrad Herzog (Hertzoge) und sein Sohn Heinrich bekunden, dass sie, nachdem sie aus der Gefangenschaft von Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) entlassen wurden, Urfehde leisten (tzuo den Heylgen gesworn eyne rechte Orvede) und dem Grafen oder seinen Erben in keiner Weise Schaden zufügen werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC LX in Vigilia beaty Michahelis Archangeli.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften · Eide · Schwüre
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 934 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/934> (Stand: 06.05.2026)


