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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1357 Januar 10

Aufnahme des Gerlach Cypur als Erbburgmann in Nidda

Regest-Nr. 1075

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/25.
Stückbeschreibung: Pergament; Moderschaden.
Siegel: Siegel fehlt.
Regest
Der Wäppner Gerlach Cypur bekundet, dass ihn Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cygenhain) als Erbburgmann in Nidda aufgenommen hat. Jährlich zu Martini erhält Gerlach dafür 4 Pfund Heller Niddaer Währung, die jederzeit mit 40 Pfund Heller durch Graf Gottfried oder seine Nachkommen lösbar sind. Dieses Geld sollte dann in ein gleichwertiges Gut angelegt und den Grafen als Lehen aufgetragen werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno Domini m ccc l septimo feria tertia proxima post Epiphani.
Nachweise

Aussteller

Cypur, Gerlach

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Siegler

Cypur, Gerlach

Weitere Orte

Nidda, Erbburgmannen

Sachbegriffe

Burgmannen · Erbburgmannen, Aufnahme von · Vasallen · Lehnsherren, Grafen als

Textgrundlage
Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1075 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1075> (Stand: 08.05.2026)