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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Aufnahme des Gerlach Cypur als Erbburgmann in Nidda
Regest-Nr. 1075
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/25. Stückbeschreibung: Pergament; Moderschaden. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Der Wäppner Gerlach Cypur bekundet, dass ihn Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cygenhain) als Erbburgmann in Nidda aufgenommen hat. Jährlich zu Martini erhält Gerlach dafür 4 Pfund Heller Niddaer Währung, die jederzeit mit 40 Pfund Heller durch Graf Gottfried oder seine Nachkommen lösbar sind. Dieses Geld sollte dann in ein gleichwertiges Gut angelegt und den Grafen als Lehen aufgetragen werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno Domini m ccc l septimo feria tertia proxima post Epiphani.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgmannen · Erbburgmannen, Aufnahme von · Vasallen · Lehnsherren, Grafen als
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1075 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1075> (Stand: 08.05.2026)


