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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1355 Juli 17

Vertrag mit den Brüdern Johann und Helwig von Rückershausen über das Gericht Ottrau

Regest-Nr. 892

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Papier; durch Feuchtigkeit beschädigt.
Siegel: Siegel fehlen.
Rückvermerke: (16. Jh.): Ottra. 1355.
Regest
Die Wäppner und Brüder Johann und Helwig von Rückershausen (Ruockirshuosin) geloben gegenüber ihren Herren den Grafen Johann [I.] und Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Johanen Greben von Cyginhain, vnserm Juncherren Gotfride sime sone) und deren Erben, dass sie ihren Teil des Gerichtes zu Ottrau an niemanden verkaufen oder versetzen werden. Siegler: die Aussteller. Datum anno domini M CCC LV feria sexta proxima post divisionem apostolorum.
Nachweise

Aussteller

Rückershausen, Johann von, Wäppner · Rückershausen, Helwig von, Wäppner

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Siegler

Rückershausen, Johann von, Wäppner · Rückershausen, Helwig von, Wäppner

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Weitere Orte

Ottrau, Gericht

Sachbegriffe

Wäppner · Knechte · Verträge · Vereinbarungen · Lehen · Lehnswesen · Lehnsherren, Grafen als · Vasallen · Gerichte · Gerichtsbezirke

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 892 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/892> (Stand: 05.05.2026)