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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vertrag mit den Brüdern Johann und Helwig von Rückershausen über das Gericht Ottrau
Regest-Nr. 892
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier; durch Feuchtigkeit beschädigt. Siegel: Siegel fehlen. Rückvermerke: (16. Jh.): Ottra. 1355. - Regest
- Die Wäppner und Brüder Johann und Helwig von Rückershausen (Ruockirshuosin) geloben gegenüber ihren Herren den Grafen Johann [I.] und Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Johanen Greben von Cyginhain, vnserm Juncherren Gotfride sime sone) und deren Erben, dass sie ihren Teil des Gerichtes zu Ottrau an niemanden verkaufen oder versetzen werden. Siegler: die Aussteller. Datum anno domini M CCC LV feria sexta proxima post divisionem apostolorum.
- Nachweise
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Aussteller
Rückershausen, Johann von, Wäppner · Rückershausen, Helwig von, Wäppner
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Siegler
Rückershausen, Johann von, Wäppner · Rückershausen, Helwig von, Wäppner
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Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Wäppner · Knechte · Verträge · Vereinbarungen · Lehen · Lehnswesen · Lehnsherren, Grafen als · Vasallen · Gerichte · Gerichtsbezirke
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 892 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/892> (Stand: 05.05.2026)


