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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1350 Oktober 18

Vereinbarung über die Zahlung einer Gülte

Regest-Nr. 858

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Papier.
Siegel: Siegelrest anhängend.
Rückvermerke: (19. Jh.): Ziegenhain. Kruspen. - 1350.
Regest
Edelknecht Giso vom Kruspen bekundet, dass weder er, seine Erben oder Freunde die Gülte einfordern dürfen, die Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Zigenhain) jedes Jahr der verstorbenen Mutter Gisos zukommen ließ (minre muoter selgen alle Jar gab vnd reichte). Vor keinem Gericht, weder geistlichem noch weltlichem, dürfe dies eingefortert werden, so wie es zwischen Giso, den Rittern Philipp Waldvogel (Waltfauol), Johann von Leimsfeld (Limesfelt), Heinrich Küchmeister (Kuochmeister) und Graf Johann vereinbart worden war. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC L In die beati Luce ewangeliste.
Nachweise

Aussteller

Kruspen, Giso von, Edelknecht

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Kruspen, Giso vom, Edelknecht

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Waldvogel, Philipp, Ritter · Leimsfeld, Johann von, Ritter · Küchmeister, Heinrich, Ritter

Sachbegriffe

Gülten, Zahlung von · Vereinbarungen · Gerichte · Ritter · Siegel · Edelknechte

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 858 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/858> (Stand: 05.05.2026)