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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1352 Dezember 8
Einigung zwischen Graf Gottfried VII. und dem Mainzer Erzstift über die Schuldenrückzahlung an Gottfried
Regest-Nr. 525
- Überlieferung
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Drucke: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB., S. 379, Nr. 370. Regesten: Otto, Regesten Mainz, 1.2, S. 637, Nr. 5974. - Regest
- Kuno von Falkenstein, Dompropst und Vormund des Mainzer Stiftes, einigt sich mit Zustimmung Erzbischof Heinrichs [III. von Virneburg], mit seinem Schwager, Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cygenhain) dahin, dass Gottfried die 532 Pfund Heller Frankfurter Währung, die ihm das Stift für seine vor Oppenheim geleisteten Dienste schuldet, vor Weihnachten 1356 nicht fordern soll. Siegler: Erzbischof Heinrich und Kuno. D. g. ist 1352 auf uns. frauwen tag als sie inphangen wart, den man nennet zu Latine Conceptio Marie. [Vgl. ID 520, 524, 884]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
Mainz, Erzbischöfe, Heinrich III. von Virneburg · Falkenstein, Kuno von, Dompropst zu Mainz
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Frankfurt, Währung · Mainz, Dompröpste · Mainz, Erzbischöfe · Mainz, Stift
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Sachbegriffe
Schuldentilgungen · Zahlungstermine · Schulden, Rückzahlungen von · Erzbischöfe · Dompröpste · Schwager · Einigungen · Währungen, Frankfurter Heller · Dienste, militärische · Dienste · Hilfe, militärische · Dienste, Bezahlung für
- Textgrundlage
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Regest
Otto, Regesten Mainz, 1.2, S. 637, Nr. 5974.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 525 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/525> (Stand: 04.05.2026)

