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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Bekundung über die Verlesung des Schiedsspruchs zwischen Ziegenhain, der Stadt Nidda und den Johanniter daselbst
Regest-Nr. 1080
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda (Johanniter), Nr. 249/34. Stückbeschreibung: Pergament. Hängt als Transfix an Urkunde A 3 Nr. 249/33. Siegel: Siegelrest anhängend. - Regest
- Hermann, Rektor der Pfarrkirche zu Walderdehusen bekundet, dass er den Schiedspruch in der Streitsache zwischen den Grafen von Ziegenhain, den Bürgern von Nidda und einigen umliegenden Dörfern einerseits und der Johanntierkommende in Nidda andererseits in der Kapelle der Johanniter zu Nidda (Nyde) öffentlich verlesen und den Johanniter eine Kopie übergeben hat. Siegler: der Aussteller Anno Domini m ccc lix feria post diem quod cantatur Reminiscere.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Nidda, Johanniterkommende · Nidda, Johanniter · Nidda, Bürger
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Sachbegriffe
Streitigkeiten · Streitschlichtungen · Schlichter · Appelationsrichter · Dörfer · Johanniter · Johanniterkommenden · Bürgerschaften · Schiedsprüche, Verlesung von
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1080 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1080> (Stand: 04.05.2026)


