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Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 Februar 22

Die Brüder von Steinheim erhalten ein Burglehen in Niedenstein

Regest-Nr. 3050

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 476, BI. 139v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 308/309 Nr. 850.
Regest
Notiz, daß der Landgraf [Ludwig I.] die Brüder Heinrich, Kanoniker zu Fritzlar, Johann und Burkhard von Steinheim mit einem Niedensteiner Burglehen in Gestalt eines freien Hauses, Hofes und Grundes mit allen Freiheiten und Rechten in der Stadt mit Wald, Feld, Wasser, Wiese, Garten und Mühlenstatt, wie es Kurt von Metze vorher innehatte, belehnt hat. Die Brüder haben darüber einen Revers ausgestellt.
1436 uff den sontag Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Steinheim, Heinrich von, Kanoniker zu Fritzlar · Steinheim, Burkhard von · Metze, Kurt von · Steinheim, Johann von

Weitere Orte

Fritzlar, Kanoniker · Niedenstein, Burg

Sachbegriffe

Verwandte · Burglehen · Häuser · Höfe · Freiheiten · Rechte · Wälder · Felder · Wasser · Gärten · Mühlenstätten · Reverse · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3050 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3050> (Stand: 08.05.2026)