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Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 Februar 19

Hans und Timo Hoya nehmen ihre Vorwürfe gegen Landgraf Ludwig zurück

Regest-Nr. 14815

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2281 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1455⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel des Timo Hoya unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 139.
Regest
Der Ritter Hans Hoya und sein Bruder Timo sagen den Landgrafen [Ludwig von Hessen] quitt und ledig der Räuberei, die sie durch die Amtleute des Landgrafen vor dem Dorf Ferdelst im Hundesruggischen Gericht erlitten haben. Sie werden die Angelegenheit nicht weiter gerichtlich verfolgen.
Siegler: Timo Hoya.

Wortlaut der Datierung

1436 dominica qua cantatur Esto mihi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Hoya, Hans · Hoya, Timo

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Hoya, Timo

Weitere Orte

Ferdelst · Hundsrück, Gericht

Sachbegriffe

Gerichte · Amtleute · Ansprüche, Verzicht auf · Ritter · Brüder · Dörfer

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14815 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14815> (Stand: 08.05.2026)