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Regesten der Landgrafen von Hessen
1436 Februar 19
Hans und Timo Hoya nehmen ihre Vorwürfe gegen Landgraf Ludwig zurück
Regest-Nr. 14815
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2281 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1455〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel des Timo Hoya unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 139. - Regest
- Der Ritter Hans Hoya und sein Bruder Timo sagen den Landgrafen [Ludwig von Hessen] quitt und ledig der Räuberei, die sie durch die Amtleute des Landgrafen vor dem Dorf Ferdelst im Hundesruggischen Gericht erlitten haben. Sie werden die Angelegenheit nicht weiter gerichtlich verfolgen.
Siegler: Timo Hoya. -
Wortlaut der Datierung
1436 dominica qua cantatur Esto mihi (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte · Amtleute · Ansprüche, Verzicht auf · Ritter · Brüder · Dörfer
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14815 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14815> (Stand: 08.05.2026)

