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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 5

Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Homberg

Regest-Nr. 2899

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 360, Bl. 96v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 734.
Regest
Homberg. - Landgraf Ludwig [I.] versichert, daß er Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Stadt Homberg bei allen Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von seinen Vorfahren besessen haben, behalten will, wie es ihnen sein +Vater [Hermann II.] auch schon bestätigt hat.
Siegel des Ausstellers.
Homberg feria tercia post festum sancte Trinitatis 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Homberg

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Rechte · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2899 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2899> (Stand: 08.05.2026)