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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Juni 5
Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Homberg
Regest-Nr. 2899
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 360, Bl. 96v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 277 Nr. 734. - Regest
- Homberg. - Landgraf Ludwig [I.] versichert, daß er Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Stadt Homberg bei allen Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von seinen Vorfahren besessen haben, behalten will, wie es ihnen sein +Vater [Hermann II.] auch schon bestätigt hat.
Siegel des Ausstellers.
Homberg feria tercia post festum sancte Trinitatis 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Rechte · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2899 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2899> (Stand: 08.05.2026)

