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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Juni 6
Kraft von Weitershausen bekommt seine Lehen bestätigt
Regest-Nr. 2662
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 96, Bl. 30v-31. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 214/215 Nr. 522. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] gibt Kraft von Weitershausen als Burglehen alle Güter, die er rechtens als solche vom Landgrafen tragen soll gemäß der Urkunden, die darüber von den Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] gegeben worden sind.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quarta post festum corporis Christi a. d. 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Weitershausen, Kraft [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Sachbegriffe
Burglehen · Güter · Lehensurkunden · Lehen, erbliche · Lehnsbestätigungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2662 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2662> (Stand: 08.05.2026)

