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Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 6

Kraft von Weitershausen bekommt seine Lehen bestätigt

Regest-Nr. 2662

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 96, Bl. 30v-31.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 214/215 Nr. 522.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] gibt Kraft von Weitershausen als Burglehen alle Güter, die er rechtens als solche vom Landgrafen tragen soll gemäß der Urkunden, die darüber von den Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] gegeben worden sind.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quarta post festum corporis Christi a. d. 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Weitershausen, Kraft [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Sachbegriffe

Burglehen · Güter · Lehensurkunden · Lehen, erbliche · Lehnsbestätigungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2662 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2662> (Stand: 08.05.2026)