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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1354 April 4

Sühne zwischen Hermann von Gelnhausen und Graf Johann I.

Regest-Nr. 882

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: 2 Siegel anhängend.
Rückvermerke: 13[54]. - (19. Jh.) Ziegenhain.
Regest
Hermann von Gelnhausen (Geilinhusin) bekundet, dass er sich mit Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) wegen der Streitigkeiten um das Gut Konrads und seines Sohnes Heinrichs von Fischborn (Vischbuornen) gütlich geeinigt hätte. Das Gut und die davon zinsenden Gulden soll Hermann erhalten und die davon Graf Johann noch zustehenden 64 Pfund Heller diesem bis zum nächsten Michaelstag bezahlen. Siegler: der Aussteller und Ritter Simon von Schlitz genannt von Görtz (Symon von Slytese genant von Gintze). Datum anno domini M CCC LIIII feria Via ante diem palmarmum.
Nachweise

Aussteller

Gelhausen, Hermann von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Gelnhausen, Hermann von · Schlitz gen. von Görtz, Simon von, Ritter

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Fischborn, Konrad von · Fischborn, Heinrich von

Weitere Orte

Fischborn

Sachbegriffe

Sühnen · Streitigkeiten · Streitschlichtungen · Fehden · Schlichtungen · Einigungen · Verträge · Vereinbarungen · Zahlungstermine · Ritter · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 882 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/882> (Stand: 04.05.2026)