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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Schiedsspruch des Grafen Heinrich von Waldeck zwischen Hessen und Ziegenhain
Regest-Nr. 872
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegelrest anhängend, Siegelbild und Umschrift nicht mehr zu erkennen. Rückvermerke: 1342 [!]. Zwischen Heßen und Zigenhain. - Regest
- Graf Heinrich von Waldeck (Heinrich von Waldecke) bekundet den Schiedsspruch in einer Sache zwischen seinem Onkel dem Landgrafen von Hessen (lantgrebin von Hessen) einer- und dem Grafen von Ziegenhain (Chyghenhaghin) andererseits. Der Landgraf von Hessen soll demnach die in seinem Schloss gefangen gehaltenen Bürger, Burgmannen und Landleute des Grafen von Ziegenhain frei sprechen und entschädigen. Siegler: der Aussteller. In deme jare als men thelet na der Godesghibort in dem thusenthighesten jare vnde drehundert jaren vnde dem thueygvntvincigesten jare des Nestehin dunerstaghes na senthe Thomas daghe.
- Nachweise
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Ziegenhain, Grafen · Hessen, Landgrafen · Treysa · Frankenberg
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Sachbegriffe
Schiedssprüche · Schiedsrichter · Landgrafen · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften, unrechtmäßige · Streitigkeiten · Freisprüche · Entschädigungen · Bürger · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 872 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/872> (Stand: 04.05.2026)


