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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1181 nach März 9
Die Grafen Rudolf II., Gozmar IV. und Heinrich II. bezeugen die Belehnung Poppos von Henneberg
Regest-Nr. 170
- Überlieferung
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Regesten: Dobenecker, Regesta 2, S. 112f., Nr. 594. - Regest
- Abt Konrad [II.] von Fulda, bestätigt auf Bitten des Grafen Poppo von Henneberg [...], dass dieser verschiedene Güter von Fulda zu Lehen genommen hat. Zeugen: die Grafen Rudolf [II.], Gozmar [IV.], Heinrich [II.] von Ziegenhain, u. a. m. Siegler: der Aussteller.
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Kommentar
Regestentext von Bearbeiterin stark gekürzt.
- Nachweise
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Siegler
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Zeugen
Ziegenhain, Grafen, Rudolf II. · Ziegenhain, Grafen, Gozmar IV. · Reichenbach, Grafen, Heinrich II.
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zeugen · Lehnswesen · Belehnungen · Bestätigungen · Äbte
- Textgrundlage
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Regest
Dobenecker, Regesta 2, S. 112f., Nr. 594.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 170 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/170> (Stand: 04.05.2026)

