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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1449 März 28

Johann Waldvogel und Johann von Lüder verpfänden eine Fruchtgülte an Hermann Molner

Regest-Nr. 1323

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel anhängend.
Regest
Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Zigenhain) und Nidda (Niedde) bekundet, dass er seine Zustimmung dazu gegeben hat, dass Johann (Henne) Waldvogel (Waltfogel) und Johann (Hans) von Lüder (Ludder) vier Malter jährlicher Fruchtgülte aus ihrem Zehnten zu Obergrenzebach (Obirngrintzenbach), der von Graf Johann lehnsrührig ist, an Hermann Molner, Bürger zu Treysa, verkaufen. Die Gülte kann für 100 Gulden wieder zurückgekauft werden. Siegler: der Aussteller. Am ffritage nach Mitfasten Anno domini m cccc xlix.
Nachweise

Aussteller

Ziegenhain, Grafen, Johann II.

Empfänger

Waldvogel, Johann · Lüder, Johann von

Siegler

Ziegenhain, Grafen, Johann II.

Weitere Personen

Molner, Hermann, Bürger zu Treysa

Weitere Orte

Obergrenzebach · Treysa, Bürger

Sachbegriffe

Lehen, aktiv · Lehnswesen · Zustimmungen, lehnsherrliche · Vasallen · Fruchtrenten, Verkauf von · Verpfändungen · Bürger · Siegel · Städte und Bürger

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1323 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1323> (Stand: 05.05.2026)