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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers des Johann Schützenberg über ein Gut zu Josbach sowie über Dorf Heimbach
Regest-Nr. 1275
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Ursprünglich anhängendes Siegel fehlt. - Regest
- Johann Schützenberg (Schutzper) bekundet, dass ihn die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Zigenhein) und Nidda (Nydde) mit einem Gut zu Josbach (Jospach) belehnt haben. Weiterhin wird festgehalten, dass das Dorf Heimbach (Heymbach), das an Johann Schützenberg für 100 Gulden verpfändet ist, mit seinem Tod wieder an die Grafen von Ziegenhain zurückfallen soll. Die Grafen werden dann ihrer Schulden quit, ledig und los gesprochen. Siegler: der Aussteller. nach Cristi geburt virtzehen hundert Jar und darnach in dem vierund zwentzigesten Jahre uff sand Maria Magdalenen abint.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verpfändungen · Schulden · Dörfer, Verkauf von · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Verpfändungen · Dörfer, Verpfändung von · Pfandschaften · Belehnungen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1275 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1275> (Stand: 05.05.2026)


