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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Wiegand Hain und Tilo Fischer schwören den Grafen von Ziegenhain Urfehde
Regest-Nr. 1259
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1417. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: 2 Siegelreste anhängend. - Regest
- Wiegand Hain (Hayn) und Tilo Fischer (Fischir), beide Bürger zu Hersfeld (Hersfelde) bekunden, dass, nachdem sie aus der Gefangenschaft Graf Johanns [II.] von Ziegenhain (Zieginhain) und Nidda (Nydde) entlassen worden sind, sie auf alle Ansprüche und Forderungen gegen den Grafen verzichten und sie ihm wie auch seinem Bruder Graf Gottfried [IX.], seinem Land und seinen Leuten in keiner Weise Schaden zufügen werden, weder mit Worten noch mit Taten. Siegler: für die Aussteller siegeln Eberhard von Altenburg (Aldinborg) und Werner von Boln (Bole). Datum anno domini M CCCC decimo septis feria quarta post diem palmarum.
- Nachweise
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Aussteller
Hain, Wigand, Bürger zu Hersfeld · Fischer, Tilo, Bürger zu Hersfeld
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Gefangene, ehemalige · Gefangenschaften · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1259 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1259> (Stand: 06.05.2026)


