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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1415 April 14

Klaus von Sontra schwört den Grafen von Ziegenhain Urfehde

Regest-Nr. 1253

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: 2 Siegelreste anhängend.
Regest
Klaus (Clas) von Sontra (Suntra) bekundet, dass, nachdem ihn die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidda) in ihrem Land gefangen gehalten hatten, er nach seiner Freilassung den Grafen, ihren Erben, ihrem Land und ihren Leuten in keiner Weise Schaden zufügen werde, weder mit Worten noch mit Taten. Siegler: für den Aussteller siegeln Konrad Freitag (Fritag) und Hans von Egersheim (Ecgersheim). Datum anno domini M CCCC decimoquinto domenica qua cantatur misericordia domini.
Nachweise

Aussteller

Sontra, Klaus von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Siegler

Freitag, Konrad · Egersheim, Hans von

Sachbegriffe

Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1253 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1253> (Stand: 06.05.2026)