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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verkauf eines Teils des Zehnten zu Ransbach an Kloster Haina durch Heinrich von Itter
Regest-Nr. 431
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Haina, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament, durch Moder stark beschädigt, Reste aufgeklebt. Siegel: Siegel fehlen. Regesten: Franz, Haina 2, S. 47, Nr. 120. - Regest
- Der Edle Heinrich von Itter, seine Ehefrau Jutta und ihre Söhne [...] verkaufen dem Kloster Haina die ihnen [...] heimgefallene Hälfe des Zehnten zu Ransbach (Ramesbach) samt Zubehör und Rechten. Siegler: der Aussteller und die Stadt Frankenberg. Datum a. d. 1308, 9. kalendas augusti.
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Kommentar
Anm. Franz: In einer zweiten Urkunde, wohl vom gleichen Tage, lässt der Edle Heinrich von Itter dem Grafen Johann von Ziegenhain die von ihm lehnsrührige Hälfte des Zehnten zu Ransbach mit der Bitte um Übereignung an das Kloster Haina auf. (Staatsarchiv Marburg, Klöster A II, Haina, Urkunde z. Zt. nicht auffindbar; Beschreibung nach Franz: Pergament, wegen Moders aufgeklebt; ursprüngl. abhängendes Siegel fehlt.)
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Auflassungen · Verkäufe · Zehnten · Rechte · Eigentumsrechte · Klöster, Übereignungen an · Übereignungen · Lehen, Auflassung von · Lehnswesen · Lehnsherren, Grafen als · Edelmänner · Edelleute · Siegel, städtische
- Textgrundlage
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Regest
Franz, Haina 2, S. 47, Nr. 120.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 431 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/431> (Stand: 04.05.2026)


