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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Februar 15
Wilhelm III. belehnt die Brüder Schneider aus Rauschenberg
Regest-Nr. 8170
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Schneider, 2 Hundendorf, Pergament, mit angehängtem Siegel. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 141 Nr. 569. - Regest
- Revers der Brüder Hentz und Henchin Schneider zu Rauschenberg über die inserierte Urkunde Landgraf Wilhelms III.:
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Hentz und Henchin Schneider mit Gütern zu Hundorf, dem Rodzehnten zu Niedlingen, Äckern in der Feldmark zu Rauschenberg und Äckern hinter der Kirche zu Schmaleichen, wie ihr +Vater Hermann Schneider sie als Mannlehen zu Lehen trug. Siegelbitte an Herrn Johann Stein, Kanoniker Unserer Lieben Frau. Siegelankündigung des Johann Stein.
Montag nach sanct Valentinus tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Schneider, Heinz [II.] · Schneider, Heinz [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schneider, Hermann [I.] · Stein, Johannes
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Weitere Orte
Rauschenberg · Hundorf · Niedlingen, Rodzehnte · Rauschenberg, Äcker in der Feldmark · Schmaleichen, Äcker hinter der Kirche
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Sachbegriffe
Reverse · Lehensreverse · Lehen · Belehnungen · Brüder · Söhne · Verwandte · Urkunden, inserierte · Güter · Rodzehnte · Zehnte · Äcker · Feldmarken · Kirchen · Flurnamen · Lehen, erbliche · Mannlehen · Kanoniker
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8170 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8170> (Stand: 21.05.2026)

