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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 6

Wilhelm III. belehnt Klaus und Philipp von Widdersheim

Regest-Nr. 8174

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Widdersheim, 1 Kohden. Pergament, mit 2 angehängten Siegeln, das Philipps beschädigt.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 142 Nr. 574.
Regest
Revers des Klaus und Philipp von Widdersheim über die inserierte Urkunde Landgraf Wilhelms III.:
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Klaus und Philipp von Widdersheim mit einem Gut zu Kohden samt Zubehör als Mannlehen, wie es ihr +Vater vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug. Siegelankündigung des Ausstellers.
sonobint nach dem sontag Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Widdersheim, Klaus von · Widdersheim, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kohden

Sachbegriffe

Reverse · Lehensreverse · Urkunden, inserierte · Lehen · Belehnungen · Güter · Mannlehen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8174 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8174> (Stand: 21.05.2026)