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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1409 August 15

Volpert Schübel gelobt Knechtschaft und schwört Urfehde

Regest-Nr. 1242

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Papier.
Siegel: Siegel anhängend.
Regest
Volpert Schübel (Schobbil) bekundet, dass er Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Cieginhain) und Nidda (Nidde) Knechtschaft gelobt hat, an die er sein Leben lang gebunden sein wird. Weiterhin verzichtet Volpert gegenüber Graf Gottfried [IX.] auf alle Ansprüche und Forderungen für Schäden, die er in einer Gefangenschaft, im Dienst für Graf Gottfried, erlitten hat, und schwört Urfehde. Siegler: der Aussteller. uff unser liebin frauwin dagen genannt zu latine Assumptio. Anno domini millesimo cccc nono.
Nachweise

Aussteller

Schübel, Volpert

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann II.

Siegler

Schübel, Volpert

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Sachbegriffe

Urfehden · Fehdeverzicht · Schwüre · Eide · Gelöbnisse · Knechtschaften, Gelöbnis von · Gefangenschaften, Freilassung aus · Gefangene · Dienste, militärische · Gefolgsleute · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1242 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1242> (Stand: 06.05.2026)