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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Volpert Schübel gelobt Knechtschaft und schwört Urfehde
Regest-Nr. 1242
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Volpert Schübel (Schobbil) bekundet, dass er Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Cieginhain) und Nidda (Nidde) Knechtschaft gelobt hat, an die er sein Leben lang gebunden sein wird. Weiterhin verzichtet Volpert gegenüber Graf Gottfried [IX.] auf alle Ansprüche und Forderungen für Schäden, die er in einer Gefangenschaft, im Dienst für Graf Gottfried, erlitten hat, und schwört Urfehde. Siegler: der Aussteller. uff unser liebin frauwin dagen genannt zu latine Assumptio. Anno domini millesimo cccc nono.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Schwüre · Eide · Gelöbnisse · Knechtschaften, Gelöbnis von · Gefangenschaften, Freilassung aus · Gefangene · Dienste, militärische · Gefolgsleute · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1242 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1242> (Stand: 06.05.2026)


