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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Erbhuldigung der Stadt Neukirchen gegenüber Landgraf Ludwig I. von Hessen
Regest-Nr. 1329
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1450 Mai 13a. / Papier, deutsch; undatiert, ca. 18. Jahrhundert; ohne Siegel. - Regest
- Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Neukirchen (Nuwenkirchen) bekunden, dass, da der verstorbene Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegennhain) und Nidda (Nidde) keine leiblichen Erben hinterlassen hat, die Herrschaft und Grafschaft, mit allen Schlössern, Städten und Zugehörungen, an Landgraf Ludwig [I.] von Hessen gefallen sei, und daher die Stadt Neukirchen ihm, als neuem Stadtherrn, Erbhuldigung geleistet hat. Siegler: Stadt Neukirchen. Der gegebin ist noch Christi gepurt Tausent Vierhundert darnoch inn dem ffunffzigsten jar uff dem Mitwochen noch dem Sontage vocem Jocunditatem. [Vgl. ID 1332]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Ziegenhain, Grafen, Johann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen · Städte, Erbhuldigung von · Stadtherren
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1329 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1329> (Stand: 04.05.2026)



