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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 September 1

Die Brüder Krengel erhalten eine Gülte aus Neukirchen

Regest-Nr. 7695

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Krengel, 1 Neuenkirchen, mit angehängtem beschädigten Siegel des Johann Krengel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 53r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 36, Nr. 139.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Johann und Engelbrecht Krengel, Söhne des +Emerich Krengel, mit sechs Mark Geld zu Neukirchen, die vormals der +Simon von Schlitz zu Lehen trug, drei Pfund Geld Rauschenberger Währung auf einem ehemals Gumprecht von Hohenfels verpfändeten Gut zu Eckersdorf sowie einem Freigut zu Rückershausen, die sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstag sant Egidius tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Krengel, Johann [II.] · Krengel, Engelbrecht · Krengel, Emmerich [II.] · Schlitz gen. von Görtz, Simon [II.] · Hohenfels, Gumbracht [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Neukirchen · Rauschenberg, Währung · Eckersdorf · Rückershausen, Freigut

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Söhne · Verwandte · Gülten · Besitzer, Abfolge von · Währungen, Rauschenberger · Pfandschaften · Güter · Freigüter · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7695 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7695> (Stand: 08.05.2026)