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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 September 1
Konrad von sickingen wird mit seinen Eigengütern belehnt
Regest-Nr. 8014
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Generallandesarchiv Karlsruhe, Best. 44, Nr. 9459b, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 143r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 104 Nr. 421. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Konrad von Sickingen mit den vormals tauschweise vom +Landgrafen Heinrich III. erworbenen Eigengütern, nämlich vier Morgen Wiesen in der Mark Zaisenhausen, zwei Morgen Wiesen in der Mark Gondelsheim, neun Morgen Acker in der Mark Zaisenhausen, vier Morgen Acker zu Berghausen, weiteren Güterstücken in der Mark Zaisenhausen und vor dem Hochzimmer-Wald sowie in der Mark Oberacker, als Mannlehen.
Dornstag Egidii. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · sickingen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Zaisenhausen, Mark · Gondelsheim · Berghausen · Hochzimmer-Wald · Oberacker
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehen, Auftrag als · Güter, Tausch von · Eigengüter · Wiesen · Äcker · Güterstücke · Wälder · Flurnamen · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8014 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8014> (Stand: 08.05.2026)

