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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Heinrich Günther schwört Graf Johann I. Urfehde und tritt in seine Dienste ein
Regest-Nr. 758
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Heinrich Günther (Gunthere) bekennt, dass er Bürger von Neustadt (Nuwestad) werden muss, die Wahrheit gelobt und Bürgen für 20 Mark Pfennige eingesetzt hat, nämlich Eckart Rotgans (Rytgansin) und seinen eigenen Bruder Gerfalke (Gerualkin). Weiterhin bekennt er, dass er wieder in seines Herrn, des Grafen Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhein), Dienst treten will, binnen acht Tagen nach dessen Gebot, und ihm mehr als zuvor Dienst leisten wird. Siegler: Stadt Treysa. Dirre brieb ward gegebin do man zalte von Christes gebord Tusind iar drihundirt iar vnd in deme suntage vor Phingestin.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Günther, Heinrich, Bürger zu Neustadt · Rotgans, Eckart · Günther, Gerfalk · Ziegenhain, Grafen, Johann I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Dienste, militärische · Vasallen · Dienstmannen · Lehnsherren, Grafen als · Lehnswesen, Siegel, städtische · Gefolgsleute · Gefolgschaft · Städte und Bürger
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 758 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/758> (Stand: 04.05.2026)


