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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Auflassung eines Mannlehens
Regest-Nr. 975
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. Rückvermerke: (17./18. Jh.): Burckhartshausen. - 1365. - Regest
- Ditmar von Lindenborn (Lindenburne) bekundet, dass er Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) zwei Viertel Weizen Gemündener Maßes (Gemondis an der wara maßes) und 8 Schilling Heller, die Ditmar von Graf Gottfried als Mannlehen (manlehen) zu Brüngershausen [?] (Burghartzhusen) trug, aufgelassen hat (han vff gegebin vnd gelaßem), mit der Bitte Eckhart Wiechen (Wytchen) zu Mengsberg (Mengoßberge) und Konrad Iffen (Yffen), Bürger zu Gemünden an der Wohra (Gemonden an der Wara), mit den Gülten zu belehnen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC LX Quinto feria Quarta proxima ante festum Penthecost.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Wiechen, Eckhard, Bürger zu Mengsberg · Iffen, Konrad, Bürger zu Gemünden an der Wohra
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Weitere Orte
Gemünden an der Wohra, Bürger · Mengsberg, Bürger · Brüngershausen · Burghardshausen
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Sachbegriffe
Lehen, Auflassung von · Auflassungen · Lehnswesen · Mannlehen · Burglehen · Burgmannen · Belehnungen · Lehnsherren, Grafen als · Vasallen · Untertanen · Bürger · Hohlmaße, Gemündener Maß · Weizen · Geldrenten · Fruchtrenten · Städte und Bürger
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 975 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/zig/id/975> (Stand: 21.05.2026)


