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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Dezember 29

Bernd von Habel erhält das Steinhaus in Queckborn

Regest-Nr. 7686

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Habel, 2 Queckborn, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 46r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 30, Nr. 119.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Bernd von Habel mit dem Steinhaus zu Queckborn samt vier Hufen Land und dem halben Zehnten, wie der +Gottfried von Gonterskirchen gen. Strebekotz und dann er selbst sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen. Von der Erbfolge ausgenommen wird sein Sohn Hentze.
Dinstag nach dem heiligen cristage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Habel, Bernhard [I.] von · Strebekotz, Gottfried [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Habel, Hentze von, Sohn Bernhards [I.]

Weitere Orte

Queckborn, Steinhaus

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Steinhäuser · Hufen · Zehnte · Besitzer, Abfolge von · Lehen, erbliche · Erbe, Ausschluß vom · Söhne · Verwandte · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7686 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7686> (Stand: 25.05.2026)