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Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914

Abschnitt 63: 5.8.1914: Behandlung der Kriegsbrieftauben


Die Behandlung der Kriegsbrieftauben.

Die zum militärischen Nachrichtendienst benutzten Brieftauben tragen die ihnen anvertrauten Depeschen in Aluminiumhülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind. Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein, oder wird sie eingefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, falls eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls der Bürgermeisterei zu übergeben, die für die Weiterbeförderung der Depesche an die Fortifikation Mainz sorgen wird. An die Ortspolizeibehörde sind auch alle Brieftauben abzuliefern, die im Gebiet der Gemarkung beherbergt, gefunden oder eingefangen werden und die nicht Tauben des Verbandes Deutscher Brieftaubenliebhaber-Vereine sind. Die Durchführung dieses Verfahrens erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube gelangt, hat die Pflicht, nach den hier mitgeteilten Vorschriften zu handeln.

[Offenbacher Abendblatt vom 5. August 1914]


Empfohlene Zitierweise: „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 63: 5.8.1914: Behandlung der Kriegsbrieftauben“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-63> (aufgerufen am 07.05.2026)