Regesta of the Landgraves of Hessen
(14)41 März 10
Bericht über Verbleib des Hans Kule
Regest-Nr. 9121
- Tradition
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Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 116 Nr. 156. - Regestum
- Kassel. - Landgraf Ludwig [I.] antwortet dem Göttinger Rate, Hans Kule, der den Göttingern ohne Fehde und Verwahrung ein Pferd genommen habe, wohne nicht mehr im Gebiete des Landgrafen und habe seinen Besitz in Hessen verkauft. Obwohl der Landgraf also keine Macht mehr über ihn besitze, so habe er doch, um den Göttingern etwas Gutes zu erweisen, den Grafen (von Waldeck) und Hans Kule darum ernstlich die beifolgenden Briefe geschrieben, die der Rat weiterschicken und die Antwort aufbrechen möge.
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Datum Wording
Gebin zu Cassil am fritagk vor Reminiscere under unsem ingesigel anno X1I^mo.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Räte · Fehden · Pferde, Diebstahl von · Besitz, Verkauf von · Grafen · Briefe, Weiterleiten von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Armbrust, Göttingens Beziehungen
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9121 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9121> (Stand: 04.05.2024)