Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1365 Mai 28

Zustandekommen eines Entscheids in Streitigkeiten zwischen Mainz und Hessen

Regest-Nr. 11611

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Würzburg, Ingrossaturbuch 8, fol. 32.
Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, S. 443 Nr. 1949.
Regestum
(Nikolaus, Probst von S. Viktor vor Mainz, an die Landgrafen von Hessen:) Stephan, Pastor zu Alsfeld und er haben sich zusammen Recht weisen lassen über die Stücke, die ihnen der Erzbischof und die Adressaten übertragen haben. Da sie eine freundschaftliche Entscheidung nicht finden konnten, so haben sie sich oft miteinander besprochen, um eine einträchtige Rechtsentscheidung zwischen beiden Teilen geben zu können. Aber Stephan ist kürzlich von ihm in Friedberg weggeritten und hat nicht mit ihm Recht gesprochen. Um nicht von dem Erzbischof und von ihnen der Säumigkeit beschuldigt zu werden, hat Nikolaus gesprochen und sendet ihnen mit diesem Boten sein Urteil. Er hätte sich gern darum gemüht, daß er und Stephan beide Teile über alle Stücke freundschafltich verglichen hätten; wäre ihnen die Zeit verlängert worden, so, meint er, wäre ihnen das noch gelungen.
Scriptum feria quarta ante festum penthecostes.
References

Other Persons

Mainz, Stift St. Viktor, Pröbste, Nikolaus · Stephan, Pastor in Alsfeld · Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Other Places

Mainz, Stift St. Viktor · Mainz, Erzbischöfe · Alsfeld, Walpurgiskirche · Friedberg

Keywords

Pröpste · Obermänner · Schiedsrichter, unterschiedliche Meinung von · Rechtsentscheide, unterschiedliche · Erzbischöfe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Reg. Erzb. Mainz 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11611 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11611> (Stand: 01.05.2024)