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Rural Courts in Hessen

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Gerichtslinde in Fronhausen (Stollberg)

Fronhausen, Gemeinde Fronhausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf | Historical Gazetteer
Situation
„Gerichtslinde“ auf dem Stollberg, oberhalb vom Junkerhof, der sogenannten „Oberburg“
Fronhausen, Stollberg
Location Type
bei Burg/Herrenhaus
Shape
unbekannt
Tree Species
Linde
Historischer Zustand
In der Katasterkarte 1727 ist die sogenannte „Gerichtslinde“ auf dem Stollberg als Linde bezeichnet, aber auch die Linde in der Gießener Straße als Baum dargestellt. Im Extrakt von 1782 und in der Karte von 1783 fehlt die Linde auf dem Stollberg, während der Baum in der Gießener Straße nun als Linde bezeichnet ist.
Die niedere Gerichtsbarkeit hatten je zur Hälfte die Besitzer des Junkerhofs (Vogt von Fronhausen bis 1583/84, dann Schenck zu Schweinsberg) und die Besitzer der Burg (Erben des Craft Vogt von Fronhausen, seit 1570 zum Teil und seit 1592 ganz Landgraf von Hessen), doch wurde gemeinsam Gericht gehalten (Salbücher 1570, 1592). Es gab also nicht zwei Gerichtsplätze verschiedener Gerichtsherren, sondern verschiedene Gerichts- bzw. Dorfplätze nacheinander.
Historical Evidence
  • Salbuch 1571 (HStA Marburg, S 512, Bl.110r-v): Die gemeine obrigkeit haben Johann Vogts erben halb, in der andern helf unser g.f. und herr ein sechsten theil, und ist daß ein sechsten theil unserm g.f. und herrn inner jhars frist von Johan Hazfelden († 15.6.1570) zugestorben. Allein Fronhausen ist ein eigen gericht, besetzt ein jeder ein schultheißen und die scheffen werden geordnet von einem renthmeister und der junkhern schultheißen. Solches gericht heget allein ein hessischer schultheiß in deß fursten und der junkhern namen, also auch mit dem zuthun deß gerichts und in summa der hessisch schultheiß hat allein daß word am gericht.
  • Salbuch 1592 (HStA Marburg, S 465, Bl. 330r ff.): in gemeinen burgerlichen und privatsachen hab unser gnediger furst und herr den halben teil, den andern halben theil haben die Schencken von Schweinßbergk zugleich mit . . . Daß dorf Fronhaußen allein ist ein eigen gericht und wird mit acht scheffen besetzt. . . . Dieß gericht heget der landgravisch schultheiß allein in des fursten und der junckern namen und hat auch der landgravisch schulthaiß an dem gericht allein das word. Druck: Wilhelm A. Eckhardt in: Mitt. aus dem Frhrl. Schenck zu Schweinsberg’schen Samtarchiv, Bd. 3 H. 3, 1956, S. 31-37, hier S.33 (damalige Signatur: S 253).
  • Katasterkarte 1727 (HStA Marburg R I 3 )
  • Katastervorbeschreibung 1748 (HStA Marburg, Kat. Fronhausen B 3): § 1 Dieses Dorf competirt allergnädigster Herrschaft mit aller Gerechts- und Gerichtsbarkeiten, jedoch haben die von Schencken bei den Rügegerichtern . . . mit zu sitzen, die Buesen setzen zu helfen und auch die Helfte der Strafen zu geniesen. . . . § 40 Die Civiljurisdiction haben allergnädigste Herrschaft alleine, außer . . . bei den Rügegerichten, da ein Schenckischer Justitiarius zum Röthgen allhier nicht allein beisitzt, sondern auch die Rüge mit setzen hilft, und bekommen die von Schencken gegen gnädigste Herrschaft die Helfte der Strafe. Druck: Wilhelm A. Eckhardt, in: Mitt. aus dem Frhrl. Schenck zu Schweinsberg’schen Samtarchiv, Bd. 4 H. 2, 1959, S. 42-62, hier S.42 und 60.
Zuständigkeit
Dorf Fronhausen
Bibliography
Recommended Citation
„Gerichtslinde in Fronhausen (Stollberg)“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/gst/id/66> (Stand: 11.12.2015)
Illustrations
Editor
W. A. Eckhardt 2010