Regesta of the Landgraves of Hessen
1412 November 9
Die Stadt Mühlhausen beschwert sich über die Höhe des Lösegeldes
Regest-Nr. 11364
- Tradition
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Copies: Stadtarchiv Mühlhausen, Briefbuch, Bl. 321b. Entwurf. Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 85 f. Nr. 326. - Regestum
- Die Stadt Mühlhausen an Hermann Diede: Der Landgraf hat wegen der Freilassung der auf dem Wallenstein (Waldenstein) gefangenen Unsrigen geteidingt auf gilt, pottern, hering, parchen und worcze. Wir wollen das befolgen, wiewohl es den Unsern zu schwer ist. Doch bitten wir Euch bei dem Landgrafen anzuregen, daß er mit den Riteseln verhandelt, daß sie für Butter, Heringe, Barchent und Gewürze eine bescheidelich Geld nehmen, da die Unsrigen das nicht ausrichten können und es ihnen gar ebenturlichen wäre. Zugleich senden wir unsern versiegelten Brief, in dem wir die Fehde mit den Riteseln abtun, und bitten, uns den Gegenbrief mit diesem Boten zu schicken. Daß der Landgraf, wie ihr uns geschrieben habt, uns sechs Jahre lang verteidigen, schützen und schirmen will, dem wollen wir folgen. Wir wollen Eure Arbeit gerne verdienen.
...am mittewochen vor Martini. - References
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Other Persons
Diede, Hermann [II.] · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Riedesel, die
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Other Places
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Keywords
Gefangene, Lösegeld für · Lösegelder, in Naturalien · Handelsgüter · Butter · Heringe · Barchent · Stoffe · Gewürze · Fehden, Abtun von · Streitigkeiten, Vermitteln in · Schutz und Schirm
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Becker, Riedesel zu Eisenbach 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11364 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11364> (Stand: 04.05.2024)