Regesta of the Landgraves of Hessen
1492 Mai 23
Hentz von Ehringshausen verpfändet sein Lehen
Regest-Nr. 6545
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 106, Bl. 68v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 848 Nr. 2202. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß Hentz von Ehringshausen den Heiligen- und Kirchenbau zu Oberbreidenbach, den Zehnten und den Hof vor und in Vadenrod (Fadenraide) für 128 fl. wiederkäuflich verkauft hat, muß diese Lehen aber während ihrer Verpfändung weiterhin vermannen und sie innerhalb von vier Jahren wieder einlösen. Geschieht das nicht, geht das Einlösungsrecht an den Landgrafen über.
Siegel des Ausstellers.
An mitwochen nach Cantate a. etc. 92. - References
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Other Persons
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Other Places
Oberbreidenbach, Kirchenbau · Vadenrod, Zehnter · Vadenrod, Hof
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Keywords
Lehensherren · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Lehen, Vermannen von · Wiederkaufsrechte · Lehen, Weitergabe von · Einlösungsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6545 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6545> (Stand: 16.05.2024)