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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Wäppner Wigand von Mölln schwört Graf Johann I. Urfehde
Regest-Nr. 794
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Document Description: Papier; teilweise verfleckt, rechte untere Ecke abgerissen, hinterklebt. Seal: Siegel anhängend. Dorsal Notes: (neuzeitlich): Zieginhain. 1341. - Regestum
- Wäppner Wigand von Mölln (Wygand von Mullen) [Anm.: Mölln bei Heskem] bekundet, dass er Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain), seinen Erben, seiner Herrschaft, Land und Leuten, Edlen wie Nichtedlen, Urfehde geschworen hat (daz ich in truwe(n) gelobet han vnd zu den Heylige(n) geswore(n) [...] ein rechte voruehe), nach seiner Gefangenschaft in Treysa, für die er sich weder mit Worten noch mit Taten rächen darf. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC XLI in die Gregorij pape.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Urfehden · Fehdeverzicht · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Wäppner · Knappen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Gefangene, ehemalige · Gefangenschaften · Siegel
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 794 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/794> (Stand: 06.05.2026)


