Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Counts of Ziegenhain

1366 Juli 4

Die Stadt Nidda wird ihres Eides gegenüber Ritter Johann von Bellersheim entbunden

Regest-Nr. 1406

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/29.
Document Description: Pergament.
Seal: Siegelrest anhängend.
Regestum
Ritter Johann von Bellersheim (Beldirsheim) bekundet, dass er die Bürger und Burgmannen der Stadt Nidda von dem ihm geleisteten Eid entbindet, da die Grafen von Ziegenhain die ihm verpfändete Hälfte von Burg und Stadt Nidda wieder gelöst haben. Siegler: der Aussteller. Nach Cristens geburt dryczenhundert in dem sechs und sechczigesten iare an sente Ulrichs tag dez heilgen mertelers.
References

Granter

Bellersheim, Johann von, Ritter

Recipient

Nidda, Stadt

Name of Seal's Owner

Bellersheim, Johann von, Ritter

Other Persons

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.

Other Places

Nidda

Keywords

Städte, Verpfändung von · Wiederkäufe · Städte, Wiederkauf von · Eide, Lösung von · Bürger · Burgmannen · Pfandschaften · Verpfändungen · Städte und Bürger

Text Basis
Citation
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1406 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1406> (Stand: 06.05.2026)