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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Revers des Wigand von Hatzfeld über ein Gotteslehen
Regest-Nr. 1268
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Document Description: Pergament. Seal: Siegel, beschädigt, anhängend. - Regestum
- Ritter Wigand von Hatzfeld (Hotzfelt) bekundet, dass ihm die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Zigenhan) und Nidda (Nidde) ihre Gotteslehen, Männer und Frauen (mannen unde wybe), die sie in Wetter besitzen, mit allen Rechten verschrieben haben, für ein Burglehen von 10 Gulden zu Rauschenberg. Die 10 Gulden aus dem Burglehen zu Rauschenberg sind vormals Wigands Eltern von den Eltern der Grafen verkauft worden. Wollen die Grafen ihre Gotteslehen wieder auslösen, so sollen sie dies drei Monate vorher ankündigen und müssen 100 Rheinische Gulden bezahlen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini m ccccxx Quinta feria post dominicam reminiscere.
- References
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Granter
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Recipient
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehnswesen · Gotteslehen, Verkauf von · Verpfändungen · Reverse · Burglehen · Siegel · Burgmannen · Lehnsherren, Grafen als · Grafen, Verkäufe der
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1268 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1268> (Stand: 05.05.2026)


