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Regesta of the Landgraves of Hesse

1473 April 11

Heinrich III. nimmt das Kloster Eberbach in seinen Schutz

Regest-Nr. 9694

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen (Ende 15. Jahrhundert). Beglaubigt durch den kaiserlichen Notar und Kleriker aus der Stadt Mainz Eberhard Schißher .
Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1594 Nr. 5718.
Regestum
Landgraf Heinrich von Hessen nimmt auf Bitte seines Schwiegervaters Graf Philipps von Katzenelnbogen Abt und Konvent des Klosters Eberbach in seinen Schutz, zumal diese ein reformiertes geistliches Leben führen und sich im Kloster die Grabstätten der Vorfahren Graf Philipps befinden und dieser seine eigene Grablege dort auch bestimmt hat. Der Landgraf weist alle Seinigen an, sich gegenüber dem Kloster und seinem Besitz gemäß dieses landgräflichen Schutzes zu verhalten und ihm nichts Schädliches oder Arges zuzufügen.
Siegel des Ausstellers.
D. uff den heilgen Palmentagk 1473.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Other Places

Eberbach, Kloster · Katzenelnbogen, Grafen

Keywords

Schwiegerväter · Schutz und Schirm · Klöster, Schutz von · Grabstätten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9694 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9694> (Stand: 08.05.2026)