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Regesta of the Landgraves of Hesse

1471 Mai 5

Schadlosbrief für Marburg für eine verkaufte Gülte

Regest-Nr. 9661

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, X/1 Depositum der Stadt Marburg. Pergament, ursprüngliche anhängendes Siegel fehlt.
Regesta: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, S. 175 Nr. 126; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 48 f. Nr. 79 Anm. 1.
Regestum
1471 Mai 5 (sontag iubilate) stellt Landgraf Heinrich Bürgermeister, Rat, Bürgen, ganze Gemeinde und den Einwohnern der Stadt Marburg wegen der 200 Gulden Hauptgeldes und jährlich an die Augustiner [zu Alsfeld] zu zahlenden 12 Gulden einen Schadlosbrief aus. Für die Zahlung setzt er seine von der Stadt ihm jährlich auf dem Rathaus zu entrichtende Erbgült ein. Sollte diese nicht ausreichen, so hat sein jeweiliger Ungelderheber (ungelter) zu Marburg den Restbetrag aus dem einkommenden Ungeld an die Stadt zu geben
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Marburg, Bürgermeister · Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser

Keywords

Bürgermeister · Räte · Bürgen · Gemeinden, ganze · Hauptgelder · Gülten, Verkauf von · Verkäufe · Schadlosbriefe · Rathäuser · Erbgülten · Ungelderheber · Steuereintreiber · Ungeld · Steuern

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 7

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9661 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9661> (Stand: 04.05.2026)