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Regesta of the Landgraves of Hesse

(14)64 September 30

Klage des Grafen von Henneberg gegen die Riedesel

Regest-Nr. 9505

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Meiningen, Hennebergisches Archiv, , I Q 460. Papier.
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 264 Nr. 955.
Regestum
Maasfeld. - Wilhelm (Graf zu Henneberg) an Landgraf Ludwig zu Hessen: Die Ritesel sind am letzten Freitag (September 28) in unser Dorf zum Willmars (Welmars) getreten, haben es gebrannt, die Unsern gefangen und ihre Habe hinweg getrieben, unbesorgt von uns und unverwahrt. Bitten, den Riteseln zu schreiben, die Unsern und ihre Habe ohne Entgelt loszugeben und Brand und Schaden zu ersetzen.
Masfelt uff sontag nach Michaelis.
Vgl. Cyriacus Spangenberg, Hennebergische Chronica (Straßburg 1599), Nr. 233. Das Dorf heißt bei ihm Wilhelmers. Er erzählt, daß etliche Tagleistungen erfolgt seien, aber wenig angerichtet. Dann Tag von Fulda (vgl. [Becker, Riedesel zu Eisenbach 2] Nr. 964.
References

Other Persons

Henneberg-Schleusingen, Grafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Riedesel, die · Spangenberg, Cyriacus

Other Places

Maasfeld · Wilmars, Dorf · Henneberg, Grafen · Fulda

Keywords

Grafen · Beschwerden, briefliche · Dörfer · Brandschatzungen · Gefangene · Diebesgüter, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9505 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9505> (Stand: 05.05.2026)