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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 Januar 15
Erlaß der Abgaben für die Hintersassen der Grafschaft Diez
Regest-Nr. 8292
- Tradition
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Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (Anfang 16. Jahrhundert). - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.], Graf Johann von Nassau-Diez und Graf Gottfried von Eppstein-Münzenberg bekunden als Erbherren der Grafschaft Diez, daß sie in Ansehung von merklichem Verderben und Armut der Armen, ihrer Hintersassen der Grafschaft Diez, die durch Mißernten und mancherlei Dienstlasten verursacht wurden, gegen Geld genannte Dienste erlassen haben. Das Dienstgeld soll halb Non. 11 und halb Februar 20 gezahlt werden. Der Vertrag gilt ab Februar 20 vier Jahre und kann halbjährlich von den Vertragspartnern gekündigt werden.
donerstag post octavas epiphanie domini. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez
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Other Places
Nassau, Grafen · Diez, Grafen · Diez, Grafschaft · Diez, Hintersassen · Eppstein, Grafen · Münzenberg, Grafen
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Keywords
Grafen · Erbherren · Grafschaften · Abgaben, Befreiung von · Mißernten · Hintersassen · Dienstgelder · Verträge · Abgaben, Befreiung von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8292 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8292> (Stand: 14.05.2026)

