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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 Oktober 10

Rabe von Herda kündigt Honsteinische Reiter in Witzenhausen an

Regest-Nr. 6745

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 114/44 (Provenienz: Witzenhausen, Schultheiß). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Aeskulapstab. Rückvermerk: Graven Heynrich von Hoynsten.
Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 45 Nr. 3172.
Regestum
Rabe von Herda, Statthalter zu Kassel, befiehlt dem Schultheißen zu Witzenhausen, den gegenwärtigen Honsteinischen Dienern mit 8 Pferden in angemessener Weise (ziemlich) Futter und Mahl zu geben.
Am Donnerstag nach Dionisii 1504.
References

Other Persons

Herda, Rabe von

Other Places

Kassel, Statthalter · Witzenhausen, Schultheiße · Honstein, Diener

Keywords

Statthalter · Schultheiße · Befehle · Geleitsbriefe · Diener, honsteinische · Pferde · Gefolge · Verpflegung · Futter · Unterkünfte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 5

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6745 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6745> (Stand: 28.05.2026)