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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 Mai 24

Wilhelm II. befiehlt das Backen von Brot

Regest-Nr. 6711

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8 (Provenienz: Ober-Rosbach, Kellner) mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Antoniterkreuz.
Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 25, Nr. 3138.
Regestum
Der Kammermeister Rudolf von Waiblingen teilt dem Ober-Rosbacher Kellner Nikolaus Franke mit, daß der Landgraf befohlen habe (1), daß er mit allem Fleiß dafür sorge, daß das Mehl zu Brot verbacken werde, so daß es ebenso wie das brimel auf Trinitatis verfügbar ist. Fritags nach Exaudi a. etc. quarto.
1) Am 27. Mai Montag nach dem heiligen Pfingstage widerruft der Kammermeister diesen Befehl bis auf weitern Bescheid. (Ausfertigung: in gleicher Form mit gleichem Wasserzeichen ebda.
References

Other Persons

Waiblingen, Rudolf von · Franke, Nikolaus, Kellner in Ober-Rosbach · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Ober-Rosbach, Kellner

Keywords

Kammermeister · Kellner · Befehle, landgräfliche · Mehl, Verbacken von · Brote, Backen von · Breimehl

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 5

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6711 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6711> (Stand: 08.05.2026)