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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 September 2

Wilhelm III. gestattet die Heirat einer Hörigen und deren Wegzug nach Herborn

Regest-Nr. 6373

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 140, Bl. 89v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 723 Nr. 1924.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet Matthias Wulf von Güsternhain, seine Tochter Else, die landgräfliche Hörige ist, nach Herborn an Wiegand, den Sohn Hermann Kellers, zu verehelichen; weil Wiegand und Else und ihre Kinder, die sie einmal haben werden, in der Stadt Herborn wohnen, sollen sie dem Landgrafen wegen der Leibeigenschaft zu nichts verpflichtet sein. Verlegen sie aber ihren Wohnsitz außerhalb Herborns, sollen sie wieder Hörige sein, wie es Elses Eltern und Geschwister bisher gewesen sind.
Sekret des Ausstellers.
An sontag nach sant Egidien tag a. d. 1498.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wulf von Güsternhain, Matthias · Keller, Else, Frau Wigands, geb. Wulf von Güsternhain · Keller, Hermann · Keller, Wigand, Sohn des Hermann, aus Herborn

Other Places

Güsternhain · Herborn

Keywords

Töchter · Hörige, Heirat von · Leibeigene · Züge, freie · Leibeigenschaft, Pflichten aus

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6373 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6373> (Stand: 24.05.2026)