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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 Mai 9

Ludwig von Dernbach muss Zehrung selber tragen

Regest-Nr. 5117

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 100/8 (Provenienz: Spangenberg, Rentmeister). Mit Unterschrift und Anrede.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 37, Nr. 2137.
Regestum
Rabe von Herda, Amtmann, fordert einen unbenannten Jäger auf, mit seinem Gast Ludwig von Dernbach abzurechnen, denn er wolle ihm die Zehrung zahlen lassen.
Am mitwochen nach Misericordia domini a. eiusdem etc. xc2°.
References

Other Persons

Herda, Rabe von · Dernbach, Ludwig [II.] von

Keywords

Amtmänner · Jäger · Gäste · Zehrungen, Kosten · Zechen, Bezahlen der

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5117 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5117> (Stand: 05.05.2026)