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Regesta of the Landgraves of Hesse

1505 Oktober 18

Wilhelm II. erhebt eine allgemeine Landsteuer

Regest-Nr. 5025

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 181 Bl. 145.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 606 Nr. 1583.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er mit Bewillignug der Städte und der Landschaft eine allgemeine Landsteuer im gesamten Fürstentum erhoben und dabei den Untertanen der fuldischen Mark versprochen hat, wenn sie von Seiten ihrer anderen Herren ebenfalls zu einer Landsteuer herangezogen werden, ihnen dann die Hälfte davon zu erstatten.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am sambstage nach Galli 1505.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Fulda, Mark

Keywords

Landsteuer · Steuern, Zustimmung zur Erhebung · Landschaften · Landstände · Städte · Steuern, Erstatten von · Steuern, doppelte Erhebung

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5025 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5025> (Stand: 02.07.2026)