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Regesta of the Landgraves of Hesse
1505 Oktober 18
Wilhelm II. erhebt eine allgemeine Landsteuer
Regest-Nr. 5025
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 181 Bl. 145. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 606 Nr. 1583. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er mit Bewillignug der Städte und der Landschaft eine allgemeine Landsteuer im gesamten Fürstentum erhoben und dabei den Untertanen der fuldischen Mark versprochen hat, wenn sie von Seiten ihrer anderen Herren ebenfalls zu einer Landsteuer herangezogen werden, ihnen dann die Hälfte davon zu erstatten.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am sambstage nach Galli 1505. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Landsteuer · Steuern, Zustimmung zur Erhebung · Landschaften · Landstände · Städte · Steuern, Erstatten von · Steuern, doppelte Erhebung
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5025 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5025> (Stand: 02.07.2026)

