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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 März 1

Wilhelm II. gewährt einem Mörder freies Geleit

Regest-Nr. 4948

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 154, Bl. 128a.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 598 Nr. 1556.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß vorzeiten Jakob Trompeter (drommter) von Frankfurt im Fürstentum Hessen einen getötet hat, das aber, wie dem Landgrafen berichtet wurde, aus Notwehr hat tun müssen; nachdem er sich mit den Verwandten (freunden) des Erschlagenen verglichen hat, gewährt ihm der Landgraf auf Bitten des Bischofs von Lüttich in Hessen freies Geleit, so daß er es nach seinem Belieben durchreiten und durchwandern kann.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am fritage nach cathedra Petri 1504.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Trompeter, Jakob · Lüttich, Bischöfe

Other Places

Frankfurt · Lüttich, Bischöfe

Keywords

Mörder · Mord, aus Notwehr · Vergleiche · Wehrgelder · Verwandte, Vergleich mit · Bischöfe · Geleit, freies

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4948 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4948> (Stand: 21.05.2026)