Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1482 Mai 30

Hans von Lüder überträgt seine Forderungen auf Hans von Dörnberg

Regest-Nr. 4075

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/2 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit einem Dreipaß an langem Stab.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 333 Nr. 1551.
Regestum
Hans von Lüder (Ludder), dem der Landgraf ein Pferd schuldete, das zu Neuß aufgegessen worden und mit 40 fl. veranschlagt war, hat seine Forderung auf den Hofmeister Hans von Dörnberg übertragen und sagt daher den Landgraf Heinrich [III.] aller Forderungen wegen dieses Pferdes los und ledig.
Siegel des Ausstellers.
1482 uff donerstag nach dem heilgen Phingestage.
References

Other Persons

Lüder, Hans von · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Neuß

Keywords

Pferde · Schulden · Pferdeschäden · Pferde, Essen von · Pferde, Wert von · Forderungen, Lossagen · Forderungen, Übertragen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4075 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4075> (Stand: 09.05.2026)