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Regesta of the Landgraves of Hesse

1327 August 8

Papst gestattet dem Elekten Otto die Wahl eines Bischofs zur Weihe

Regest-Nr. 3536

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Schmidt, Päbstliche Urkunden 1, S. 203 Nr. 280.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 288 Nr. 786.
Regestum
Avignon. - Papst Johann XXII. erlaubt dem Magdeburger Elekten Otto, den er für das Erzbistum providiert hat, von einem beliebigen Bischof (antistes), der sich in der Gemeinschaft des apostolischen Stuhles befindet, alle höheren Weihen zu der von Recht bestimmten Zeit (statutis a iure temporibus) und unter Assistenz von 2 oder 3 anderen Bischöfen die Konsekration zu empfangen. Derselbe Bischof soll von ihm den Treueid nach der beigefügten Formel entgegennehmen und den von Otto beurkundeten Wortlaut des Eides durch besonderen Boten dem Papste sofort einsenden. "Cum nuper ecclesia".
Datum: d. Avinione VI idus Augusti anno undecimo.
References

Other Persons

Johannes XXII., Papst · Magdeburg, Erzbischöfe, Otto von Hessen

Other Places

Avignon

Keywords

Päpste · Papsttum · Weihen, höhere · Treueide · Elekte · Bischöfe · Weihbischöfe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3536 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3536> (Stand: 07.05.2026)