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Regesta of the Landgraves of Hesse

1413 September 17

Ludwig I. bestätigt die Freiheiten für Allendorf

Regest-Nr. 2892

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 353, Bl. 94v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 275 Nr. 727.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] versichert, den Rat der Stadt Allendorf, die Bürger daselbst und das Salzwerk in den Sooden bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten zu erhalten, die sie von der Herrschaft Hessen hergebracht und beurkundet haben, insbesondere bestätigt er den Pfännern das Recht, das geburgeschaft heißt, das er nach Ausweis der Urkunden seiner Vorfahren halten und nicht verkürzen will.
Siegel des Ausstellers.
1413 dominica die post exaltacionis sancte crucis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Salzwerk bei den Sooden · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf)

Keywords

Räte · Bürger · Salzwerke · Freiheiten, Bestätigen von · Gnaden · Gewohnheiten · Rechte · Pfänner · Urkunden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2892 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2892> (Stand: 04.05.2026)